top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht und die Bildrechte geklärt werden.


Definition

1. Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

2. Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

3. Kunde: Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.

4. Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

5. Exemplar der fotografischen Arbeit/Exemplar/Bild/Foto: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten)Träger (insbesondere auf Papier, CD-ROM, USB-Stick oder Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten)

Ausführung der fotografischen Arbeit:

1. Die Gestaltung und Bearbeitung der fotografischen Arbeit bleibt voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel zu.

2. Die Fotografien werden während einem Jahr archiviert und sind in diesem Zeitraum jederzeit wieder bestellbar. Danach werden die Bilder unwiderruflich gelöscht.

3. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. 

4. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist vor dem Shootingtag per Überweisung oder am Shootingtag bar und bei Nachbestellung von Bildmaterial per Überweisung zu bezahlen. Es wird keine MwSt verrechnet. Bei Shootings, welche länger als 2 Wochen voraus liegen, bei Coachings in Fotografie und Bildbearbeitung sowie bei individuellen, grösseren Aufträgen, behält sich der Fotograf vor, den Gesamtbetrag oder einen Teilbetrag vorab per Überweisung zu verlangen. 


Haftung

1. Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. 

2. Es liegt im Ermessen des Kunden, zu entscheiden, was für seinen Hund zumutbar ist oder nicht. Der Fotograf haftet nicht für Schäden die am oder durch den Hund entstehen. 

3. Eine Haftpflicht- und/oder Unfallversicherung ist Sache des Kunden.


Annullation / Stornierung / Terminverschiebung

Sollte ein Auftrag nach der definitiven Terminbestätigung durch Michaela Schurink Photography per Email, durch Annulation / Verschiebung durch den Kunden nicht zustande kommen, wird ein Ausfallhonorar von 50% des vereinbarten Gesamtbetrages einbehalten resp. dem Fotografen geschuldet, es sei denn, mit dem Fotografen wird im Einzelfall eine andere Vereinbarung getroffen.


 

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

1. Eine Nutzung der fotografischen Arbeit durch den Kunden ist nur nach Absprache und Bestätigung durch den Fotografen gestattet. RAW-Dateien bleiben im Eigentum des Fotografen.

2. Das ausgehändigte Bildmaterial darf nicht durch Fotobearbeitungsprogramme oder Fotofilter abgeändert werden.

Bearbeitungswünsche an den Fotografen können berücksichtigt werden.


3. Der Kunde erhält Zugang zu einer Fotogalerie zur Auswahl der Bilder. Der Link zur Galerie ist vertraulich zu behandeln.

4. Der Verkauf und/oder die Übertragung der Bildrechte an Dritte, insbesondere für kommerzielle Zwecke, ist nicht erlaubt. Eine Weitergabe der Bilder an Dritte zur Erstellung von weiteren Produkten (z.B. Collagen oder Aufkleber) ist nur nach Absprache und schriftlicher Bestätigung mit dem Fotografen gestattet.

5. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks in Online- oder Printmedien stets den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Entweder mittels Logo des Fotografen auf dem Bild oder mit einer textlichen Erwähnung unterhalb des Bildes.

6. Alle Bild- und Urheberrechte bleiben stets beim Fotografen. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

Referenzen/Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

1. Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen und die erstellten Bilder zu publizieren, sofern keine anderweitige, schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.

2. Wurde im Einzelfall schriftlich ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde ein erweitertes Nutzungsrecht an der fotografischen Arbeit erhält, so behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit für eigene Zwecke zu verwenden.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

2. Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.


Watt, im Dezember 2021

Michaela Schurink - Michaela Schurink Photography 

bottom of page